Prozess gegen Felix Schwimmer erst im nächsten Jahr
Untersuchungsrichter gegen Vorverurteilung des Angeklagten. Konsequenz: eine vorläufige Informationssperre.
Matthias Haupt
München – »Er könnte es aber auch nicht gewesen sein – theoretisch«, sagte Oberst Mürten vom BKA und krault sein fleischiges Kinn. Damit schlägt er in dieselbe Kerbe wie zuvor der Untersuchungsrichter, der von einer übereilten Vorverurteilung von Felix Schwimmer durch die Öffentlichkeit abrät.
Hinsichtlich des anstehenden Prozesses solle nun eine einstweilige Informationssperre verhängt werden. Die Beeinflussung von Zeugen oder Geschworenen durch die öffentliche Meinung müsse mit allen Mitteln vermieden werden, so Oberst Mürten gegenüber der Presse.